Grundlage unserer Arbeit ist das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz, das 2006 verabschiedet wurde.
Mit dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) haben Sie die Möglichkeit, Ihre gesetzlichen Ansprüche einzufordern!
Ziel des Gesetzes ist es, rassistische Diskriminierungen oder jene, die wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität erfolgt sind, zu verhindern oder zu beseitigen. (§ 1 AGG)
Folgende Diskriminierungsmerkmale werden durch das AGG abgedeckt:
Unabhängig davon, ob es sich um eine rechtlich relevante Ungleichbehandlung handelt oder nicht, bieten wir Ihnen Beratung und Unterstützung an. Oftmals ist nicht auf den ersten Blick erkenntlich, ob eine Klage aussichtsreich ist, dennoch lohnt sich ein Gespräch mit einer Beratungsstelle.